Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura – Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 13. Februar 2020 (Az.: 8675/15 und 8697/15) eingegangen, mit welchem die Große Kammer des EGMR Beschwerden von zwei Afrikanern gegen Spanien zurückgewiesen hat. Ferner zeugt die Beteiligung zahlreicher Dritter – sowohl Regierungen als auch NGOs – an diesem Fall von einem großen öffentlichen Interesse. Das Urteil wirft wichtige Fragen auf, vor allem hinsichtlich der von den Parteien im Asylverfahren zu beachtenden Pflichten. Welche Unsicherheiten ergeben sich aus dem Urteil? Werden durch eine solche Zurückschiebung Menschenrechte beeinträchtigt? Werden durch die Zulässigkeit von Push-Backs gewaltsame Rückschiebepraktiken gestärkt? Im Rahmen der Arbeit wird das Urteil analysiert, in den menschen- und europarechtlichen Kontext eingeordnet und auf seine Konsequenzen hin untersucht.
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