Die PIS-Steuer wird von der Mehrheitsdoktrin als Beitrag zur Sozialversicherung betrachtet. Es gab gerichtliche Diskussionen über die tatsächliche Rechtsnatur dieser Steuer sowie über die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung bei den Sozialhilfeträgern, da diese die in § 7 des Artikels 195 der Bundesverfassung vorgesehene Immunität genießen sollten. In der vorliegenden Studie wird durch eine dogmatische und rechtswissenschaftliche Analyse festgestellt, was die tatsächliche Rechtsnatur der Steuer ist und wie der Regelungsstandard für die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Immunität aussieht. Die Untersuchung zeigt, dass es sich bei der PIS um eine Steuer handelt, die der sozialen Sicherheit geschuldet ist, da ihr Zweck derzeit darin besteht, die Arbeitslosenversicherung und die Lohnfortzahlung, Elemente der sozialen Sicherheit, zu erheben. Es wurde auch nachgewiesen, dass das Bundesgericht versteht, dass sowohl das ordentliche Recht als auch das Komplementärrecht verwendet werden können, um die Anforderungen zu konfigurieren, die von den Sozialhilfeträgern erfüllt werden müssen, um in den Genuss dieser verfassungsmäßigen Vorteile zu kommen.
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